Erstellung eines Impressums
Wenn Ihre Website gewerblich genutzt wird – also Produkte verkauft, Dienstleistungen anbietet oder Werbung (einschließlich Affiliate-Links) schaltet –, benötigt sie ein Impressum. In Deutschland ist dies im Digitaldienstegesetz (DDG) vorgeschrieben, das 2024 das ältere TMG ablöste. Für EU-Bürger kann das Fehlen eines ordnungsgemäßen Impressums zu Bußgeldern von bis zu 50.000 € führen.
Erforderliche Kerninformationen:
- Firmenname: Vollständiger Name des Unternehmens oder der Person, die die Website betreibt.
- Anschrift: Eine eindeutige Anschrift ist erforderlich (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort, Land). Postfächer sind nicht ausreichend.
- Kontaktinformationen: Eine gültige E-Mail-Adresse und eine Telefonnummer (oder eine andere Möglichkeit zur schnellen Kontaktaufnahme).
- Rechtliche Vertretung: Bei Unternehmen (z. B. GmbH, UG) der Name des/der Geschäftsführer(s).
- Handelsregistereintrag: Handelsregisternummer und gegebenenfalls zuständiges Registergericht.
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (falls vorhanden).
- Regulierte Berufe: Falls für die Tätigkeit eine spezielle Zulassung erforderlich ist (z. B. Rechtsanwälte, Ärzte), müssen die Kammerzugehörigkeit und die zuständige Aufsichtsbehörde angegeben werden.
- Barrierefreiheit: Bis 2026 müssen viele Websites die WCAG 2.1-Standards der Stufe AA für Barrierefreiheit erfüllen. [1, 2, 3, 4, 5]
- Barrierefreiheitsanforderung: Das Impressum muss „leicht erkennbar, direkt zugänglich und ständig verfügbar“ sein (üblicherweise in der Fußzeile, von jeder Unterseite aus mit maximal zwei Klicks erreichbar). [1]
Haftungsausschluss
Die Informationen auf dieser Seite dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und stellen keine professionelle Rechtsberatung dar. Rechtliche Anforderungen ändern sich häufig, insbesondere innerhalb der EU. Wir empfehlen Ihnen, einen qualifizierten Rechtsanwalt zu konsultieren, um sicherzustellen, dass Ihre Website alle geltenden rechtlichen Anforderungen in Ihrem jeweiligen Rechtsgebiet erfüllt.